Foto: Jens Spahn, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Jens Spahn, über dts Nachrichtenagentur

Spahn will Leiharbeitsgesetz aus Regierungsplan streichen

Angesichts der Flüchtlingskrise soll nach Finanzstaatssekretär Spahn das Leiharbeitsgesetz gestrichen werden. Die geplanten Restriktionen seien kontraproduktiv, wenn man die Flüchtlinge in den Arbeitsprozess eingliedern möchte. Er will eine weitere Liberalisierung statt einer Regulierung.

Von Redaktion/dts

Jens Spahn, CDU-Präsidiumsmitglied und Finanzstaatssekretär, stellt beim Leiharbeitsgesetz den Koalitionsvertrag infrage. "Der Koalitionsvertrag ist unter völlig anderen Voraussetzungen entstanden", sagte Spahn dem "Handelsblatt". "Durch den massiven Flüchtlingszuzug müssen wir Hunderttausende Menschen möglichst schnell in unseren Arbeitsmarkt integrieren. Daher muss unsere klare Botschaft an die Unternehmen sein, dass wir alles tun für mehr Beschäftigung und Wachstum statt immer mehr Regulierung", sagte er.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte am Montag einen Referentenentwurf für eine Reform der Leiharbeit und der Werkverträge vorgelegt, um Missbrauch im Niedriglohnsektor zurückzudrängen. Das Gesetzesvorhaben ist Bestandteil des Koalitionsvertrags von Union und SPD. Spahn verlangt jetzt, das Vorhaben komplett zu streichen." Wir haben doch eine völlig neue Lage, die Zeit ist im Grunde über den Koalitionsvertrag hinweg gegangen", sagte er: "Als wir den Vertrag vor zwei Jahren geschlossen haben, ging es vor allem ums Verteilen, alle wollten die Früchte des Aufschwungs genießen. Jetzt muss es aber mehr denn je ums Erwirtschaften gehen."

Priorität müsse jetzt haben, dass möglichst viele neue Jobs vor allem im Niedriglohnsektor für Geringqualifizierte entstehen könnten. "Das schaffen Sie nicht mit immer mehr Regulierung. Viele sehen die große Zahl an jungen Flüchtlingen als demografische Chance für Deutschland. Das stimmt aber nur, wenn wir sie schnell in den Arbeitsmarkt integrieren", sagte Spahn. Junge Männer, die keine Beschäftigung hätten, "machen Unsinn, da ist es egal, ob sie deutsch, syrisch oder albanisch sind. Die wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Integration ist der Arbeitsplatz", ist er überzeugt.

Das was Spahn dabei jedoch nicht bedenkt ist der Umstand, dass Deutschland als Staat mit einem hohen Lohn- und Preis- und Steuerniveau in Sachen Löhne ohnehin nicht mit wirklichen Billiglohnländern mithalten kann. Zudem ist es fraglich, ob die Abschiebung unzähliger Asylanten in den staatlich subventionierten Niedriglohnsektor (Stichwort: Aufstocker) wirklich eine gute Idee ist. Schon jetzt besteht für Geringqualifizierte kaum ein entsprechendes Angebot an Stellen - wie soll sich das ändern, wenn man bei der Leiharbeit Zugeständnisse macht?

11 comments

  1. „Terroralarm in Hannover“

    Das ist ganz großes Kino was jetzt hier in dieser Bunzelrepublik inszeniert wird.

    Und wir dürfen alle dabei sein.

  2. Das Beschäftigen von Flüchtlingen über Leiharbeit stellt meiner Ansicht nach ein Straftatbestand nach Paragraph 233 StGB dar. Erst recht, wenn den „Flüchtlingen“ andere Dinge versprochen worden sind, die gar nicht zutreffend sind.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

    (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.

    Erwerbsloser zeigt Zeitarbeitsfirma Handstad an wegen Ausbeutung der Arbeitskraft aus einer Notlage heraus nach § 233 StGB
    https://aufgewachter.wordpress.com/2015/09/22/erwerbsloser-zeigt-zeitarbeitsfirma-handstad-an-wegen-ausbeutung-der-arbeitskraft-aus-einer-notlage-heraus-nach-%c2%a7-233-stgb/

  3. Das hat was.:-) )
    Danke für diesen Beitrag, Aufgewachter.

  4. Ein falscher Fuffziger.

    Sein Freunde aus der Wirtschaft wollen jetzt endlich auch vom weiten und breiten Gesetzesbruch, letzlich von den aktuellen und künftigen Terrortoten profitieren.

  5. Ja ja, so stellt sich der kleine Jens die große weite Welt vor, nur leider funktioniert die so nicht.
    Die Arbeitsplätze im Billiglohnsektor fallen dann durch seine krude Idee einfach so vom Baum ?^^

    Oder vielleicht glaubt er tatsächlich, die Konzerne welche ihre Produktionen schon seit vielen Jahren Dank des Globalisierungswahnsinns in Billiglohnländer bzw. besser gesagt in Sklavenstaaten zur Gewinnoptimierung ausgelagert haben, kommen dann wegen der Flüchtlingssklaven wieder zurück und zahlen dann vielleicht noch Steuern !?

    lol….träum weiter kleiner Jens und kauf dir das nächste I-Pad oder sonstigen durch Kinderhände produzierten „Muss-man-haben-Dreck“

  6. m.W. braucht jeder ausländer, der keinen unbefristeten aufenthaltstitel besitzt und nicht aus dem ewr-raum kommt, zunächst erstmal eine arbeitserlaubnis (oftmals mit einschränkungen, wie bspw. „selbstständige oder vergleichbare tätigkeit nicht gestattet“), um arbeiten zu können bzw. dürfen.

  7. Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen

    Soeben erreicht mich eine E-Mail eines Erwerbslosen, der seinen Angaben nach ein Stellenvermittlungsangebot mit Rechtsfolgenbelehrung von seinem Jobcenter erhalten haben will auf das er sich umgehend bewarb. Beim Vorstellungsgespräch bei dem Zeitabeitsunternehmen sollte der Bewerber nun einen Personalfragebogen im Eingangsbereich der Personaldienstleistung ausfüllen bevor er in das Büro des Personaldisponenten gehen sollte.

    Spontan überreichte der Erwerbslose seinen eigenen Fragebogen, den er vom Arbeitgeber ebenfalls ausgefüllt haben wollte. Während er den Personalfragebogen der Zeitarbeit im Foyer ausfüllte verschwand die Sekretärin am Empfang mit seinem Blatt “Fragebogen für Arbeitgeber”. Nach rund zwei Minuten vernahm der Erwerbslose einen lauten Tumult in den hinteren Geschäftsräumen und der Geschäftsstellenleiter einer renomierten großen Zeitarbeit in der BRD bat den Erwerbslosen sofort die Räumlichkeiten zu verlassen mit der Begründung, daß die Stelle leider anderweitig vergeben sei.

    Der Erwerbslose bestand jedoch noch auf eine schriftliche Bescheinigung seitens des Zeitarbeitsunternehmens, daß er das Vorstellungsgespräch auch wahrgenommen hätte einschließlich des Hinweises, daß Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernommen werden, damit er sich diese vom Jobcenter wiederholen könne. Er bekam die Bescheinigung und die Angelegenheit war beendet.

    zum Fragebogen hier lang :-)

    Erwerbsloser schockt Arbeitgeber mit Fragebogen
    https://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/08/erwerbsloser-schockt-arbeitgeber-mit-fragebogen/

  8. Ich haumichwech….Wie Geil is das denn….immernochlachenmuss

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