Das Wahlgesetz soll geändert werden, um im Falle einer „zweiten Corona-Welle“ die Bundestagswahl auch als reine Briefwahl durchführen zu können.
Das Wahlgesetz soll geändert werden, um im Falle einer „zweiten Corona-Welle“ die Bundestagswahl auch als reine Briefwahl durchführen zu können.
Künftig gilt in Brandenburg bei den Landtagswahlen ein Gesetz, wonach die Listen paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden müssen.
Bei der kommenden Europawahl bleibt es wie es ist: Auch Kleinparteien werden eine Chance auf den Einzug ins Europaparlament haben.
Bislang erhält die stärkste Partei einen Bonus von 50 Abgeordneten im 300 Sitze umfassenden Parlament. Nun soll dieser fallen und