Kranzniederlegung in Chemnitz nach dem Mord an einem Deutschen durch einen Araber. Bild: Screenshot Youtube

Eigentlich hätte der Messerstecher von Chemnitz bereits 2016 abgeschoben werden sollen. Aber ein Aktenfehler verhinderte dies.

Von Redaktion

Das Opfer von Yousif A. könnte heute noch leben, wenn die Chemnitzer Ausländerbehörde keinen Aktenfehler begangen hätte, der die Abschiebung des mutmaßlichen Messerstechers (eine gerichtliche Verurteilung steht noch aus) verhinderte, so die „BamS“.

So habe man zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, bestätigte ein Behördensprecher Zeitung. Diese Frist sei aber „nicht in die Akte übertragen“ worden. Man ging weiter davon aus, nur bis August Zeit zu haben. Und weil man auch das absehbar nicht geschafft hätte, habe man alle Abschiebevorbereitungen am 21. Juli 2016 eingestellt, so der Sprecher.

Werbung

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte zuletzt das BAMF für die erfolglose Abschiebung verantwortlich gemacht. Obwohl er intern über den Irrtum am 31. August informiert wurde, weicht er bis heute bei entsprechenden Nachfragen aus.

1 KOMMENTAR

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here